26.05.2009 -
Zweites Musterverfahren entschieden - ebenfalls zulasten der Textilindustrie entschieden
Keine guten Nachrichten hat das Hessische Finanzgericht der Branche in der vergangenen Woche gebracht. Energie, die bei Veredelungsprozessen eingesetzt wird, um die Flotte aufzuheizen, damit in dieser chemische Reduktionen stattfinden können, wird nicht vollständig von der Energiesteuer entlastet.