Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (t+m) verleiht 2009 zum zweiten Mal den Innovationspreis textil + mode an herausragende Nachwuchskreative. Der Preis wird in drei Kategorien für herausragende Arbeiten von jungen Kreativen in den folgenden Bereichen vergeben:

1. Modedesign,

2. Textildesign und

3. Innovative Textilien.

Die eingereichten Arbeiten müssen vor allem folgende Anforderungen erfüllen:

- Hoher Innovationsgrad

- Markttauglichkeit

- Umsetzbarkeit und Präsentationsfähigkeit (keine bloße Idee)

 

Die Teilnahme am Innovationspreis textil + mode (Wettbewerb) ist kostenlos. Der Teilnehmer muss den nachfolgenden Bedingungen zustimmen und diese erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Außerdem behält t+m sich vor, den Wettbewerb jederzeit einzustellen.

 

Einsendung der Beiträge

Gesamtverband textil + mode

Reinhardtstraße 12-14

10117 Berlin

 

Teilnehmerkreis

Am Wettbewerb teilnehmen können Mode- und Textildesigner sowie Gestalter und Entwickler technischer Textilien, Hochschulabsolventen und Berufsstarter mit nicht mehr als fünf Jahren Berufserfahrung.

 

Zeitlicher Ablauf

Der Wettbewerb endet am 31.08.2009, daher müssen alle Wettbewerbsbeiträge bis spätestens 31.08.2009 bei t+m eingetroffen sein. Verspätete Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 12. Oktober 2009 im K21 in Düsseldorf statt. Die Art und Weise der Preisverleihung steht im freien Ermessen von t+m.

 

Eigene schöpferische Leistungen

Mit der Einreichung garantiert der Teilnehmer, dass der Beitrag von ihm persönlich geschaffen wurde. Handelt es sich um eine Gemeinschaftsarbeit, müssen alle Beteiligten gemeinsam am Wettbewerb teilnehmen. Der Teilnehmer haftet t+m, dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt. Gegebenenfalls wird der Teilnehmer t+m von allen Ansprüchen freistellen, die von dritten Personen wegen einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden können. Er wird t+m für alle aus einem solchen Anlass entstehenden Aufwendungen und sonstigen Folgen schadlos halten.

 

Nutzung der Beiträge durch t+m

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Teilnahme am Innovationspreis damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch t+m im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden dürfen und räumt t+m hierzu alle erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Nutzungsrecht von t+m ist nicht ausschließlich, aber zeitlich und räumlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten.

 

Auswahlverfahren und Preise

Alle Beiträge werden auf Übereinstimmung mit den Anforderungen geprüft und anschließend von einem unabhängigen Gremium von Juroren beurteilt, das von t+m sowie den Sponsoren ausgewählt wurde. Es steht den Juroren frei, die Beiträge einer anderen Kategorie zuzuordnen oder nur einzelne Komponenten der Einsendung zu prämieren. In jeder Kategorie gibt es einen Gewinner, der mit einem Preisgeld und Sachleistungen in Höhe von zusammen rund 50.000 Euro prämiert wird. Das Preisgeld beträgt 10.000 Euro und wird bar ausgezahlt. Bei den Sachleistungen handelt es sich zum Beispiel um Beratungsleistungen, Messeteilnahmen, Auslandspräsentationen u.ä. Entsprechend der jeweiligen Preiskategorie wird t+m ein Leistungspaket zusammenstellen. t+m wird versuchen, Wünsche des Gewinners zu berücksichtigen. Die Barauszahlung der Sachleistungen ist nicht möglich.

Ein Rechtsanspruch auf die Sachleistungen besteht nicht.

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung der Juroren ausgeschlossen.

 

Datenschutz

t+m ist berechtigt, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten persönlichen Daten des Teilnehmers wie z.B. Namen und Lebenslauf an Dritte weiterzugeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen, Ausstellungsorganisatoren oder Sponsoren. Sofern die Weitergabe nicht gewünscht wird, wird der Teilnehmer t+m bei der Einreichung mitteilen, auf welche Daten sich der Wunsch der Nichtweitergabe bezieht.



Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Berlin.

Admin Istrator, 23.06.2009
 
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