Textilkennzeichnung / Pflegekennzeichnung

Textilkennzeichnung

Wir weisen darauf hin, dass die rechtlichen Erläuterungen sehr allgemein gehalten sind und die individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können.

Textilien müssen mit einer Rohstoffkennzeichnung versehen werden. Dies gilt sowohl für Produkte, die an den Endverbraucher geliefert werden als auch für Vor- oder Zwischenprodukte. Hierzu gibt es im Textilkennzeichnungsgesetz detaillierte Regelungen. Das Gesetz können Sie hier auf einer Seite des Bundesjustizministeriums kostenfrei abrufen. Diese (nationale) Vorschrift beruht auf einer Europäischen Richtlinie (Richtlinie 2008/121/EG vom 14. Januar 2009).

Der europäische Gesetzgeber plant, die Richtlinie durch eine (unmittelbar geltende) Verordnung zu ersetzen mit der Folge, dass das nationale Gesetz nicht mehr benötigt würde. Die Europäische Kommission hat hierzu einen Verordnungsvorschlag (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen - KOM(2009) 31 vom 10. Februar 2009) erarbeitet. Die Industrie begrüßt diese Initiative, da sie grundsätzlich geeignet erscheint, Bürokratie abzubauen und für eine einheitliche Rechtsanwendung in Europa zu sorgen. Neu entwickelte Fasern können bei der Kennzeichnung schneller berücksichtigt werden, da zukünftig die zeitraubende Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten entfiele. Mittlerweile hat sich das Europäische Parlament mit dem Vorschlag befasst. Dort will man den Fokus auf ganz andere Felder der Textilkennzeichnung ausweiten, wofür t+m kein Bedürfnis sieht. Die Vertreter der Mitgliedstaaten teilen diese Auffassung und wollen sich auf die Faserkennzeichnung beschränken. Die wichtigsten Materialien zum Europäischen Gesetzgebungsverfahren stehen im internen Bereich zum Download zur Verfügung.

Eine Verpflichtung zur Nennung des Herkunftslandes („Made in …“) gibt es für Textilien in Deutschland nicht. Wer allerdings eine Kennzeichnung anbringt, muss richtige Angaben machen. Es gibt seit einigen Jahren Bestrebungen, eine Kennzeichnungspflicht für Textilien einzuführen, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt worden sind. Ein Verordnungsvorschlag fand aber bislang - zu Recht - keine Mehrheit. Die als Maßnahme des Verbraucherschutzes getarnte Forderung stellt bei genauerer Betrachtung eine handelspolitische und zwar protektionistische Maßnahme dar, die wir ablehnen. Aktuell befasst sich das Europäische Parlament mit dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission

Pflegekennzeichnung

Die meisten Produkte erhalten eine Pflegekennzeichnung, die mit den Symbolen der Internationalen Vereinigung für Pflegekennzeichen für Textilien (Ginetex) ausgestattet sind. In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Symbole zu verwenden. Ihre Verwendung ist frei für jedermann. In anderen Ländern, z. B. Österreich ist dies anders. Eine Auszeichnung ist obligatorisch.

Das Thema Pflegekennzeichnung wird nicht vom Gesamtverband textil+mode betreut, sondern von unserem Mitgliedsverband GermanFashion (www.germanfashion.net). Für Informationen wenden Sie sich bitte unmittelbar dorthin.
Admin Istrator, 10.09.2010
 
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