Textilkennzeichnung / Pflegekennzeichnung

Textilkennzeichnung

Wir weisen darauf hin, dass die rechtlichen Erläuterungen sehr allgemein gehalten sind und die individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können.

Textilien müssen mit einer Rohstoffkennzeichnung versehen werden. Dies gilt sowohl für Produkte, die an den Endverbraucher geliefert werden als auch für Vor- oder Zwischenprodukte. Hierzu gilt seit 7. November 2011 die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) 1007/2011 vom 27. September 2011). Dieses Gesetz können Sie hier abrufen.

Die Verordnung macht das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (und vergleichbare Gesetze in allen anderen Mitgliedsstaaten) überflüssig. Es gibt eine Übergangszeit von sechs Monaten. Bis Mai dürfen auch noch Produkte, die nach dem bisherigen Gesetz gelabelt sind, auf den Markt gebracht werden. Das Gesetz können Sie hier auf einer Seite des Bundesjustizministeriums kostenfrei abrufen.

Die Ersetzung ist eine begrüßenswerte Maßnahme zum Bürokratieabbau und führt zu einer einheitlichen Rechtsanwendung in Europa. Die inhaltlichen Änderungen sind gering: Es besteht jetzt die Verpflichtung Fell und Leder in Textilprodukten auszuweisen (aber — wenig nachvollziehbar - nicht bei Lederjacken oder Fellmänteln). Außerdem können neu entwickelte Fasern schneller berücksichtigt werden, da die zeitraubende Aufnahme des Fasernamens in das Recht der Mitgliedsstaaten entfällt.

Eine Verpflichtung zur Nennung des Herkunftslandes („Made in …“) gibt es für Textilien in Deutschland nicht. Wer allerdings eine Kennzeichnung anbringt, muss richtige Angaben machen. Es gibt seit einigen Jahren Bestrebungen, eine Kennzeichnungspflicht für Textilien einzuführen, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt worden sind. Ein Verordnungsvorschlag fand aber bislang - zu Recht - keine Mehrheit. Die als Maßnahme des Verbraucherschutzes getarnte Forderung stellt bei genauerer Betrachtung eine handelspolitische und zwar protektionistische Maßnahme dar, die wir ablehnen. Das Europäische Parlament hat dem Vorschlag der Europäischen Kommission im Herbst 2010 zugestimmt. Bislang haben die Mitgliedstaaten aber darauf verzichtet, ein weiteres Mal über den Vorschlag zu beraten. „Made in“ liegt zunächst auf Eis.


NEU:

Am 12. Dezember 2011 ist in der Zeitschrift „Betriebsberater“ ein Fachaufsatz zur neuen Textilkennzeichnungsverordnung erschienen. Er wurde von Dr. Christoph Schäfer, Leiter Recht und Steuern bei t+m, verfasst. 

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Pflegekennzeichnung

Die meisten Produkte erhalten eine Pflegekennzeichnung, die mit den Symbolen der Internationalen Vereinigung für Pflegekennzeichen für Textilien (Ginetex) ausgestattet sind. In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Symbole zu verwenden. Ihre Verwendung ist frei für jedermann. In anderen Ländern, z. B. Österreich ist dies anders. Eine Auszeichnung ist obligatorisch.

Das Thema Pflegekennzeichnung wird nicht vom Gesamtverband textil+mode betreut, sondern von unserem Mitgliedsverband GermanFashion (www.germanfashion.net). Für Informationen wenden Sie sich bitte unmittelbar dorthin.
Stephanie Schmidt, 15.12.2011
 
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