Europäisches Patent kommt zunächst für einige Mitgliedstaaten
Seit Jahren ringen die EU-Mitgliedstaaten um ein Europäisches Patent. Doch ein Patent kann nicht problemlos für ganz Europa geschützt werden, sondern muss in die jeweilige Sprache der einzelnen Länder, in denen der Patentschutz gelten soll, übersetzt werden. Die immensen Kosten könnten nur durch ein Einheitspatent mit reduzierten Übersetzungserfordernissen gesenkt werden. Nachdem sich vor allem Spanien und Italien dagegen gewehrt haben, hat die EU-Kommission auf Antrag von 12 Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien) Mitte Dezember 2010 einen neuen Vorschlag gemacht: Das Einheitspatent soll jetzt im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit“ zunächst in einer begrenzten Gruppe von Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Wenn Ministerrat und Parlament dem zustimmen, wird die Kommission im Frühjahr einen konkreten Vorschlag für das Einheitspatent vorlegen. Geplant ist, dass Patente zukünftig in Englisch, Französisch oder Deutsch geprüft und erteilt werden.
Details finden Sie unter http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/patent/index_de.htm
Zum Hintergrund:
· Europäisches Patent
Anders als im Bereich des Marken- oder Geschmacksmusterrechts gibt es bislang kein Europäisches Patent,
d. h. es gibt keine Möglichkeit durch die Erlangung eines Patents europaweiten Schutz zu erlangen.Das Europäische Patentamt (EPA) ist keine Einrichtung der EU, sondern das Büro einer eigenständigen internationalen zwischenstaatlichen Organisation. Es wurde auf Basis des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in den 70er Jahren gegründet und hat mittlerweile 36 Mitgliedsstaaten. Bei Gewährung eines Patents bekommt ein Unternehmen ein Bündel nationaler Patente für die Staaten, in denen es Schutz beantragt und bekommen hat.
· Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit
Der EU-Vertrag (Art. 20) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 326ff.) sehen vor, dass sich Mitgliedsstaaten für ein Projekt zusammenschließen können, wenn es ansonsten nicht in einem vertretbaren Zeitrahmen zu verwirklichen ist. Andere Länder können sich zu einem späteren Zeitpunkt anschließen. Bislang kam dieses Verfahren erst einmal im Familienrecht zur Anwendung.



