Gemeinsame Erklärung zum Vorhaben eines "Leistungsschutzrechts für Presseverleger"

Das Bundesministerium der Justiz erwägt die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts
zugunsten von Presseverlegern. Dies könnte die berufliche Nutzung frei zugänglicher Presseseiten
im Internet einer allgemeinen Kostenpflicht unterwerfen. Im Ergebnis könnten die Verlage
Abgabenerlöse in Milliardenhöhe erzielen – auf Kosten selbstständiger Berufsträger, kleiner und
mittelständischer Unternehmen sowie der deutschen Wirtschaft insgesamt. Das Vorhaben betrifft
damit keineswegs nur neuartige Geschäftsmodelle der Internetwelt, sondern es betrifft vielmehr
jedes in Deutschland ansässige Unternehmen.

Die unterzeichnenden Verbände, erkennen keine Rechtfertigung für einen derartigen
Eingriff. Sie betrachten eine vielfältige Presse- und Medienlandschaft auch im digitalen
Zeitalter als unverzichtbares Gut. Ein „Leistungsschutzrecht“ für Online-Presseverlage ist
jedoch in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Bitte finden Sie hier die Gemeinsame Erklärung zum Download.

Stephanie Schmidt, 27.09.2010
 
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