Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer
Zum Jahreswechsel ändern sich die Steuerentlastungen, die Unternehmen der Textil- und Modeindustrie bei ihrem Hauptzollamt geltend machen können. Nach intensiven Lobbybemühungen hatte die Bundesregierung die Pläne für eine Steuererhöhung noch zugunsten des Produzierenden Gewerbes korrigiert. Dennoch hat der Bundestag am Ende Steuererhöhungen beschlossen, um das Staatsdefizit zu verringern. Die Änderungen, die für Verbräuche ab 2011 gelten, sind in zwei Gruppen einzuteilen. Zum einen sinken die Entlastungsbeträge bei gleichzeitig steigenden Sockelbeträgen. Zum anderen gibt es bei der Stromsteuer einen Systemwechsel: Der sog. „Erlaubnisschein“ wird abgeschafft. Unternehmen müssen zukünftig den vollen Stromsteuersatz von 20,50 Euro/MWh anstatt bisher 12,30 Euro/MWh bezahlen. Um diese Mehrbelastung zu kompensieren, wird mit § 9b StromStG eine neue Möglichkeit zur (nachträglichen) Entlastung eingeführt. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums soll dies auch unterjährig möglich sein. Die dafür notwendigen Regelungen werden zurzeit erarbeitet. Die gesetzlichen Neuerungen sind am 14.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie sind Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 vom 9.12.2010. t+m hat eine konsolidierte Version der wichtigsten Paragraphen erarbeitet, die hier abgerufen werden kann.
Stephanie Schmidt, 16.12.2010
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