Öffentliches Auftragswesen: BDI-Papier und aktuelle politische Diskussion

Die Vergaberechtsnovelle 2009 hat u. a. die verstärkte und von uns abgelehnte Berücksichtigung vergabefremder Kriterien mit sich gebracht. Der BDI hat eine Broschüre erarbeitet, mit der er zur Reform und zu sonstigen Forderungen in diesem Rechtsbereich Stellung nimmt. Das “Kritikpapier des BDI zum GWB 2009“ können Sie hier herunterladen. Viel Raum nimmt dabei die Forderung nach „Rechtschutz unterhalb Schwelle“ ein. Im Vergaberecht wird zwischen Vergaben über einem Schwellenwert von rund 200.000 Euro (bei Lieferungen) und darunter unterschieden. Während oberhalb der Schwelle Klagen gegen Vergaben möglich sind (sog. primärer Rechtsschutz) ist dies bei Klagen unterhalb der Schwelle (90 % aller Ausschreibungen) nur im Nachhinein und gerichtet auf Schadenersatz möglich. Hier haben die Bieter haben kaum Möglichkeit, sich zu wehren. Im Koalitionsvertrag ist Abhilfe vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nun angefangen, unter Beteiligung der Wirtschaft mögliche Ausgestaltungen eines solchen Rechtsschutzes zu diskutieren. In einem Diskussionspapier sind verschiedene Rechtsschutzmodelle genannt — beginnend von einem Rechtsschutz wie oberhalb der Schwellenwerte (entsprechend den Regelungen in den meisten europäischen Staaten, die eine Unterscheidung wie in Deutschland nicht kennen) bis hin zu einer deutlich abgespeckten Variante eines verwaltungsinternen Überprüfungsverfahren. t+m hat sich gegenüber dem BMWi für einen möglichst weitgehenden Rechtsschutz ausgesprochen. Auch wenn sicherlich wenige Unternehmen den Klageweg beschreiten werden, wäre der daraus resultierende Einfluss auf die Vergabestellen nicht zu unterschätzen. Als branchenübergreifendes Thema liegt die Federführung der verbandlichen Bearbeitung bei den Vergaberechtsexperten des BDI, t+m wird sich aber auch weiterhin einbringen. Das BMWi-Papier stellen wir Ihnen auf einen Hinweis an isimon@textil-mode.de gerne zur Verfügung.

Admin Istrator, 09.08.2010
 
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