Außenhandels-, Zoll- und Rohstoffpolitik

Der Gesamtverband textil+mode setzt sich gemäß seiner Philosophie für einen fairen Handel ein, der sich an WTO-konformen Prinzipien und Regeln orientiert. Freier Marktzugang in neuen Wachstumsmärkten und der weltweite Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen sind ein zentrales Ziel, um Absatzmärkte, Investitionsmöglichkeiten und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld für unsere Mitgliedsunternehmen zu schaffen. Nur so kann Produktion am deutschen Standort gestärkt und die Export- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Textil- und Modeindustrie gesteigert werden.

In enger Kooperation mit seinen Mitgliedsverbänden und dem BDI sowie in Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene arbeitet der Gesamtverband textil+mode intensiv an der Erreichung dieser Ziele. Die Interessen der deutschen Textil- und Modeindustrie und unserer Mitglieder werden somit auf nationaler und internationaler Ebene effektiv und nachhaltig vertreten.

 

Kontakt:
Felix Ebner

Tel 030 726220-30
Fax 030 726220-130
Mail febner@textil-mode.de

22.08.2011 -

t+m WEGWEISER ZOLL

Die Erledigung von „Zollangelegenheiten“ spielt im Rahmen grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie eine gewichtige Rolle - sowohl auf der Beschaffungsseite, als auch im Export. Jedes Unternehmen muss sich im Tagesgeschäft mit individuellen Fragestellungen auseinandersetzen, die unterschiedlichste Bereiche des deutschen und europäischen Zollrechts betreffen können. Hierbei ergeben sich in der Praxis Schnittstellen zwischen der Zollabteilung und anderen Bereichen des Unternehmens, wie Einkauf, Produktionsplanung, Vertrieb, Recht oder Finanzverwaltung.

Die Nachvollziehbarkeit und Handhabung der vielfältigen zollspezifischen Verfahren, Regelungen und Prozesse werden dabei tendenziell immer komplexer, statt einfacher. Jedes Unternehmen muss als Wirtschaftsbeteiligter eigenverantwortlich sicherstellen, dass alle Vorschriften und Vorgaben eingehalten werden, wenn geltendes Zollrecht für eine Ware Anwendung findet. Pflichtverstöße können nicht selten empfindliche Strafen oder andere Nachteile nach sich ziehen, die nicht nur den betrieblichen Zollverantwortlichen, sondern das ganze Unternehmen betreffen. Diese Tatsache hat in den vergangenen Jahren in besonderem Maße an Bedeutung gewonnen, seitdem „Sicherheitsaspekte“ im europäischen Zollwesen gegenüber dem reinen Wirtschaftszollgedanken eine zunehmend dominierende Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund bietet der Gesamtverband textil+mode seinen Mitgliedern mit dem t+m WEGWEISER ZOLL auf seiner Homepage eine interaktive Orientierungshilfe an, die praxisnahe Informationen über die zentralen Säulen des deutschen und europäischen Zollrechts liefert:

  1. 1. Einfuhr
    1. 1.1 Einfuhrabfertigung - Vom Grenzübertritt bis zur Zollanmeldung
    2. 1.2.Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
    3. 1.3 Überführung in den steuer- und zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung
    4. 1.4 Überführung in den freien Verkehr zur besonderen Verwendung
    5. 1.5 Vereinfachte Verfahren zur Überführung in den freien Verkehr
    6. 1.6 Einfuhr unter Berücksichtigung von REACH
  2. 2. Zollanmeldung
  3. 3. Versandverfahren
    1. 3.1 Grundlagen und Formen
    2. 3.2 Vereinfachungen
  4. 4. Ausfuhr und Exportkontrolle
    1. 4.1 Ausfuhrabwicklung
    2. 4.2 Sonderregelungen (Ausnahmen)
    3. 4.3 Vereinfachungen
    4. 4.4 Exportkontrolle
  5. 5. Zolltarif und Zollwert
    1. 5.1 Zolltarif
    2. 5.2 Zollwert
    3. 5.3 Zollwertanmeldung
  6. 6. Zollverfahren und Zollrechtliche Bestimmung
    1. 6.1 Arten von Zollverfahren und zollrechtlichen Bestimmungen
    2. 6.2 Aktive Veredelung (AV)
    3. 6.3 Passive Veredelung (PV)
  7. 7. Warenursprung und Präferenzen
    1. 7.1 Warenursprung und zollrechtlicher Status
    2. 7.2 Zollpräferenzen und Präferenzsysteme
    3. 7.3 Kumulierung
    4. 7.4 Ermittlung des Präferenzursprungs
    5. 7.5 Ursprungsnachweise und Anmeldung der Präferenz
  8. 8. Zollanmelder und Vertretung
Der WEGWEISER ZOLL kann auch in Form einer CD bei der t+m Service GmbH erworben werden (Nichtmitglieder: 249 .- Euro zzgl. MwSt). Weitere Informationen unter:

t+m Service GmbH
Reinhardtstrasse 12-14
10117 Berlin

fon +49 30 726 20-0

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