REACH

Am 18.12.2006 ist die unter dem Kürzel „REACH“ bekannt gewordene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)verabschiedet worden. Die Verordnung ist zum 01.06.2007 zeitgleich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft getreten.

Mit der Verordnung wird angestrebt, alle auf dem europäischen Markt befindlichen chemischen Stoffe einer Kontrolle durch eine zentrale Agentur mit Sitz in Helsinki zu unterziehen. Dabei geht es sowohl um Stoffe als solche, um Stoffe in Zubereitungen als auch um Stoffe in Erzeugnissen. Stoffe können durch Herstellung oder durch Import auf den europäischen Markt gebracht werden.

2008 war das wichtigste Element der REACH-Verordnung die Vor-Registrierung. Sie konnte im Zeitfenster zwischen dem 1. Juni - 1. Dezember 2008 vorgenommen werden. Wer einen registrierungspflichtigen Stoff in einer Menge von mindestens 1 Jahrestonne herstellt oder in die EU einführt, sollte sich 2008 an der Vor-Registrierung beteiligen. Er sichert sich damit Übergangszeiten bis zur eigentlichen Registrierung. Als Erstes gilt es anhand des Einkaufs- und Produktportfolios zu prüfen, ob für den einen oder anderen Stoff eine Registrierungspflicht gegeben ist.

Ein weiteres wichtiges REACH-Element ist die Kommunikation entlang der Lieferkette. Wer einen sogenannten „Kandidatenstoff“ in seinen hergestellten oder in die EU importierten Erzeugnissen verwendet, muss diesen bei Überschreitung einer definierten Konzentrationsgrenze (0,1 Gew.-%) seinem Abnehmer in der gewerblichen Lieferkette mitteilen. Gleiches gilt auf Anfrage eines Verbrauchers. Hier sind Hersteller, Importeure von Erzeugnissen und der Handel zu enger Kooperation aufgerufen. Musterschreiben zur Kommunikation entlang der Lieferkette können beim Gesamtverband textil + mode angefordert werden.

Grundsätzlich ist jedes innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums agierende Unternehmen - vom internationalen Großkonzern bis hin zum kleinen Handwerksbetrieb - von den Pflichten dieser neuen europäischen Chemikalienverordnung betroffen. Hier gibt es keine Branche, die grundsätzlich ausgenommen wäre.

Somit ist auch die Textil- und Bekleidungsindustrie vom Geltungsbereich der REACH-Verordnung und ihren Pflichten erfasst.

Mit dem REACH-Umsetzungsleitfaden für die Textil- und Bekleidungsindustrie hat der Gesamtverband textil+mode ein hilfreiches Instrument erstellt. Er steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:

2008-10-14_t-m_REACH_Leitfaden.pdf

 

Kontakt:
Christina Meßner

Tel 030 726220-36
Fax 030 726220-136
Mail cmessner@textil-mode.de

Anja Merker, 31.03.2009
 
Kommentare einzusehen und abzugeben ist bestimmten Benutzern vorbehalten.