Energie und Umwelt
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Der Gesetzgeber hat unter dem Eindruck der Atomkatastrophe von Fukushima und dem daraus gezogen Schluss, möglichst schnell aus der Atomenergie auszusteigen, das EEG überarbeitet. Seit Anfang Juli steht fest, wie das EEG ab 2012 aussehen wird. Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens ist unbefriedigend und wird dem Industriestandort Deutschland schaden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Emissionshandel:
- Für indirekt über steigende Strompreise betroffene Sektoren/Subsektoren, muss es eine Entlastung geben;
- Unternehmen, die in hoch-effizienten KWK-Anlagen Strom und Wärme für die eigene Produktion gewinnen, sollten vom Emissionshandel ausgenommen werden. Zumindest sollte eine 100% freie Zuteilung von Emissionszertifikaten erfolgen;
- Die Ermittlung von Industriesektoren/Subsektoren mit der Gefahr von „Carbon Leakage“ sollte auf einem praktikablen Weg ohne unverhältnismäßig bürokratischen Aufwand erfolgen.
Ökodesign-Richtlinie:
- Keine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle Produkte.
IVU-Richtlinie
(Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung):
- Die in den BVT-Merkblättern enthaltenen Werte dürfen nicht unmittelbar als Grenzwerte verwendet werden. Sie bilden nicht die Betriebspraxis ab. Zur Festlegung der Best-verfügbaren Technologien (BVT) bedarf es einer sachgerechten Beteiligung der betroffenen Industrie.
- Neuregelungen zum Bodenschutz sind nicht erforderlich.Der Schutz des Grundwassers ist hinreichend durch andere europäische Vorschriften gewährleistet.
Kontakt:
Christina Meßner
Tel 030 726220-36
Fax 030 726220-136
Mail cmessner@textil-mode.de
Stephanie Schmidt, 09.08.2011
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