Energie und Umwelt


Emissionshandel:

  • Für indirekt über steigende Strompreise betroffene Sektoren/Subsektoren, muss es eine Entlastung geben;
  • Unternehmen, die in hoch-effizienten KWK-Anlagen Strom und Wärme für die eigene Produktion gewinnen, sollten vom Emissionshandel ausgenommen werden. Zumindest sollte eine 100% freie Zuteilung von Emissionszertifikaten erfolgen;
  • Die Ermittlung von Industriesektoren/Subsektoren mit der Gefahr von „Carbon Leakage“ sollte auf einem praktikablen Weg ohne unverhältnismäßig bürokratischen Aufwand erfolgen.


Ökodesign-Richtlinie:

  • Keine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle Produkte.

IVU-Richtlinie
(Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung):

  • Die in den BVT-Merkblättern enthaltenen Werte dürfen nicht unmittelbar als Grenzwerte verwendet werden. Sie bilden nicht die Betriebspraxis ab. Zur Festlegung der Best-verfügbaren Technologien (BVT) bedarf es einer sachgerechten Beteiligung der betroffenen Industrie.
  • Neuregelungen zum Bodenschutz sind nicht erforderlich.Der Schutz des Grundwassers ist hinreichend durch andere europäische Vorschriften gewährleistet.

Kontakt:

Christina Meßner

Tel 030 726220-36
Fax 030 726220-136
Mail cmessner@textil-mode.de

Admin Istrator, 09.02.2010
 
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