EEG
Der Gesetzgeber hat die schweren Fehler in der EEG-Systematik nicht beseitigt. Es wird auch in Zukunft milliardenschwere Subventionen für Solar und Windkraft geben. Die Belastung liegt heute bereits bei mehr als 12,5 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Summe wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Das System ist nach oben offen, d. h. mit jedem neuen Windrad steigen die Subventionen an. Die Vergütung für den EE-Strom wird für 20 Jahre garantiert, die heute zugesagten Einspeisevergütungen liegen bei weit über 100 Mrd. Euro. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Funktionsweise EEG
Politisches Ziel ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Erst recht gilt dies nach dem Atomunglück in Japan. Da Strom aus diesen Quellen teuer ist, werden sie gefördert. Betreiber von EE-Anlagen erhalten für grünen Strom eine feste Einspeisevergütung, die deutlich über dem Marktpreis liegt. Die Differenz zwischen Marktpreis und Einspeisepreis wird auf alle Stromverbraucher umgelegt (mit wenigen Ausnahmen). Auf diese Weise wurden letztes Jahr 12,5 Mrd. Euro umverteilt. Diese Subventionierung der Erneuerbaren Energien führt zu einer Belastung von 3,53 Cent/kWh (zum Vergleich: Börsenpreis für Strom liegt aktuell bei rund 6 Cent/kWh).
Internationale Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr
Die Textil- und Modeindustrie steht in einem harten internationalen Wettbewerb. Damit die Produktion in Deutschland auch weiterhin stattfinden kann, muss Strom bezahlbar sein. Aktuell zahlen 99,9 % der Unternehmen die volle EEG-Umlage. Nur einige wenige Unternehmen sind über eine Härtefallregelung entlastet. In der Textilindustrie profitiert nur etwas mehr als ein Dutzend größere Betriebe von der Regelung (von mehr als 1.200 Unternehmen).
Unternehmen brauchen Planungssicherheit und müssen kalkulieren können. Sie müssen wissen, ob sich neue Investitionen in Deutschland rechnen werden oder nicht. Die Belastung für die Industrie muss deshalb sinken. Sie darf nicht mehr als 2 Cent/kWh Strom betragen. Hier sind mehrere Wege denkbar: stärkere Belastung von Verbrauchern, die nicht dem Produzierenden Gewerbe angehören, und/oder eine Steuerfinanzierung.
Die Bundesregierung hat es bei der Überarbeitung des EEG versäumt, eine seriöse Finanzierung des EEG ins Gesetz aufzunehmen. Die EEG-Umlage wird deshalb weiter steigen, wenn nicht endlich Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Neben einer Reform des gesamten EEG-Systems bedarf es schnell konkreter Maßnahmen, um Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
- Begrenzung der Umlage für das Produzierende Gewerbe auf 2 Cent/kWh,
- Abgestufte Härtefallregelung.
Die Bundesregierung hat einen Schritt in die richtige Richtung getan, als sie die Mindestabnahmemenge, ab der eine Entlastung möglich ist, von 10 auf 1 GWh abgesenkt hat. Dies war ein für den Mittelstand wichtiger Schritt. Die Absenkung der mindestens zu erreichenden Energieintensität (15 auf 14 Prozent) ist jedoch nur eine kosmetische Verbesserung. Es sind Zwischenstufen einzuziehen. Die aktuelle Entweder-oder-Regelung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 der Verfassung.
Eine kurze Stellungnahme zum EEG, so wie es Anfang 2012 in Kraft treten wird, hat t+m erarbeitet. Es fasst noch einmal die wesentlichen Punkte zusammen, bei denen die Bundesregierung nachsteuern muss.
t+m hatte zum EEG-Gesetzgebungsverfahren, das im Juli seinen Abschluss fand, eine Position erarbeitet, die Sie hier abrufen können. Darin machen wir auch konkrete Vorschläge für eine Gegenfinanzierung. Diese ist in den Kernforderungen nach wie vor aktuell.
Dr. Christoph Schäfer
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