Tarifpolitik

Tarifträgerschaft und Flächentarifvertrag bilden die konstitutiven Merkmale unserer Landesverbände. Viele Mitgliedsunternehmen mit der Mehrheit der Beschäftigten wollen nach wie vor bewusst die Tarifbindung. Sie schätzen die unbestreitbaren Vorteile des Flächentarifvertrages als gemeinsamen Ordnungsrahmen. Die Notwendigkeit zu größerer Betriebsnähe und die Berücksichtigung weltweiter Zusammenhänge stellen aber große Herausforderungen dar. Damit der Flächentarifvertrag auch zukünftig ein gefragtes und lebendiges Instrument bleibt, muss er weiterentwickelt werden. Dafür stehen u. a. die Flexibilisierung in der Arbeitszeitgestaltung und das Niederhausener Abkommen, die wir gemeinsam mit unserem Tarifpartner IG Metall vereinbart haben.

Die Vergütungen (Textil, Bekleidung) und die Arbeitsbedingungen sind in verschiedenen Tarifverträgen geregelt. Es ist beabsichtigt, die Entgelttarifverträge für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer zu einem einzig an der Arbeitsaufgabe orientierten Entgeltrahmenabkommen (ERA) zusammenzuführen.

 

 

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Kontakt:

Hans-Joachim Blömeke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel  030 726220-21
Fax 030 726220-121
Mail hbloemeke@textil-mode.de

 

 

 

Admin Istrator, 20.12.2010