Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
„Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht“ und „Arbeitsrecht ist Richterrecht“
Diese Fakten machen das Arbeitsrecht zu einem der vielschichtigsten und abwechslungsreichsten Rechtsgebiete, welches insbesondere für eine Arbeitgebervertretung voll spannender Herausforderungen steckt. Es unterliegt einem stetem Wandel und ist sowohl von nationalen als auch europäischen Einflüssen geprägt.
Und Arbeitsrecht ist mehr als die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Insbesondere ist es sehr eng mit dem komplexen Sozialversicherungsrecht, verknüpft. Hierzu zählt das Recht der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung.
Im Referat Arbeits- und Sozialversicherungsrecht werden diese Kompetenzen gebündelt.
Zu seinen weiteren Themen gehören der Arbeitsschutz und die Heimarbeit.
Als Referat des Gesamtverbandes textil + mode ist es in seiner Thematik vorrangig Interessenvertretung der Textil- und Bekleidungsindustrie gegenüber nationalen Institutionen, den Gewerkschaften, der Politik sowie der Öffentlichkeit. Es wirkt daher in einschlägigen Ausschüssen und Gremien mit — so bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).
Ferner unterstützt das Referat die Hauptgeschäftsführung in ihrem Aufgabenbereich der Tarifpolitik. Zudem berät es die Landes- und Fachverbände des Gesamtverbands textil + mode für deren Mitgliedsunternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und informiert diese über einschlägige Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Hierzu gehört auch die Organisation und Federführung des verbandsintern mehrmals im Jahr stattfindenden Arbeitskreises Arbeitsrecht.
Kontakt:
Susanne Wicht
Rechtsanwältin
Tel 030 726220-27
Fax 030 726220-127
Mail swicht@textil-mode.de



