Einheitsbedingungen der Textilindustrie
Die Einheitsbedingungen der Textilwirtschaft sind Allgemeine Geschäftsdingungen (AGB), die in der Textil- und Modebranche weite Verbreitung gefunden haben. Sie stellen Zahlungs- und Lieferbedingungen des Verkäufers dar. Rechtlich sind sie grundsätzlich wie alle anderen AGB zu behandeln. Zu beachten ist, dass sie ausschließlich für Verträge zwischen Unternehmen zur Anwendung kommen sollen. Für das Endkundengeschäft passen sie nicht. Die Einheitsbedingungen haben den Stand Januar 2002.
In einem Punkt unterscheiden sich die Einheitsbedingungen gravierend von den meisten sonstigen AGB: Sie beruhen auf einem Kompromiss, den die Vertreter der unterschiedlichen Stufen der textilen Kette ausgehandelt haben; auch der Textileinzelhandel war hieran beteiligt. Sie sind deshalb ausgewogen und bevorzugen nicht einseitig den Käufer oder Verkäufer. Ihre Anwendung ist zu empfehlen. Das Bundeskartellamt stuft die Einheitsbedingungen als kartellrechtlich unbedenklich ein.
Im Bereich der Heimtextilien enthalten die Einheitsbedingungen einige wenige Sonderregeln. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Heimtextilienverband.
Einen Zwang, die Einheitsbedingungen anzuwenden, gibt es grundsätzlich nicht. Zu beachten ist, dass die Einheitsbedingungen nicht automatisch Vertragsbestandteil werden, sondern bei Vertragsschluss einbezogen werden müssen.
Einheitsbedingungen zum Download:
Kontakt:
Dr. Christoph Schäfer
Fax 030 7262 20-132
Mail cschaefer@textil-mode.de



